Sozialversicherung 2025

Rechengrößen in der Sozialversicherung: Geplante Werte für 2025

Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden gemäß der Lohnentwicklung turnusgemäß angepasst und jährlich mittels Verordnung festgelegt. Nun liegen die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 vor.

Beachten Sie: Das Jahr 2024 ist das letzte Jahr mit unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in den neuen und alten Bundesländern. Ab 2025 gelten einheitliche Werte.

Nachfolgend sind wichtige Rechengrößen auszugsweise aufgeführt:

  • Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung: 8.050 EUR im Monat.
  • Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung: 5.512,50 EUR im Monat.
  • Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze): 6.150 EUR im Monat.

Quelle: BMAS, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025

 

Zurück zur Übersicht