Unsere Beratung umfasst grundsätzlich alle steuerlichen Belange. Als Steuerberater für Landwirtschaft betreuen wir die landwirtschaftliche Buchhaltung und die möglichen Betriebsprüfungen. Gegebenenfalls können wir Sie in Einspruchs- oder Klageverfahren unterstützen.
Experten für Ihren Land- und Forstbetrieb
Als Steuerberater für landwirtschaftliche Betriebe kennen wir die betriebsspezifischen Abläufe und können zum Beispiel auch die objektive Trennung von Betrieben vornehmen. In der Land- und Forstwirtschaft ist es nicht unüblich, dass mehrere Betriebe vorliegen und verschieden versteuert werden. Damit ein Land- und Forstbetrieb nicht automatisch zum einheitlichen Gesamtbetrieb mit einem gewerblichen Betrieb wird, muss eine Trennung vollzogen werden. Alternativ werden Einkünfte automatisch als gewerbliche Einkünfte gezählt, selbst wenn das Unternehmen rein land- und forstwirtschaftlich tätig ist. Als Steuerberater Landwirtschaft helfen wir Ihnen bei Ihren unternehmerischen Prozessen und unterstützen bei der Kalkulation von Investitions- und Erweiterungsvorhaben. Die Buchhaltung in der Landwirtschaft unterscheidet zudem in Liebhaberei, Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit und Einkünften aus Gewerbebetrieben.
Besonderheiten die Steuerberater für landwirtschaftliche Betriebe regelmäßig vor Herausforderungen stellt, ist die Umsatzsteuer. Grundsätzlich unterliegen landwirtschaftliche Betriebe der Durchschnittsbesteuerung und bekommen einen festgelegten Steuersatz. Die Umsatzsteuer hängt immer auch von der einkommensteuerlichen Beurteilung ab und trennt in land-, forstwirtschaftliche sowie gewerbliche Besteuerung. Bei Investitionsvorhaben mit großem Vorsteuervolumen ist eine Regelbesteuerung sinnvoll und muss vom Steuerberater für Landwirtschaft ausreichend vorbereitet und geprüft werden.
Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung in der Land- und Forstwirtschaft
Die Finanzverwaltung hat für die Land- und Forstwirtschaft ihre eigenen „Erfahrungswerte“ und setzen auf Gewinnverprobung. Im Einkommensteuerrecht bildet die Besteuerung nicht nur eine eigene Einkunftsart, sondern auch ein eigenes Kapital. Prüfungen sind oft mit Problemen verbunden, da Unternehmensbereiche oft nicht klar getrennt werden und die Einkommens- als auch die Umsatzsteuer besonderen Anforderungen unterliegen. Es wird zwar grob in Anbau-, Tier- oder Mischbetriebe unterschieden, aber die unterschiedlichen Einkommensarten und Preisniveaus beim Wareneinsatz und Wareneinkauf erschweren die Beurteilung vielerorts. Der Steuerberater für Landwirte gliedert mit Ihnen Ihre Bestände und Unternehmensstrukturen. Wir bereiten Sie gründlich auf mögliche Betriebsprüfungen vor und verargumentieren mögliche Mängel und Abweichungen vor dem Finanzamt.
Unsere Gründungsberatung für angehende Landwirte
Sollten Sie planen, einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb zu gründen, beraten wir Sie gern. Sie benötigen Investitionen, Immobilien und Flächen und werden eine Vielzahl von Verträgen schließen. Unter anderem können wir folgende Verträge auf steuerliche Belange für Sie prüfen:
- Pachtvertrag
- Lieferverträge
- Darlehensverträge
- Mietverträge
- gegebenenfalls Verträge mit nötigen Werbetreibenden und Abnehmern
Wir prüfen sämtliche Verträge für Sie auf wirtschaftliche und steuerrechtliche Folgen. Nehmen Sie gern unsere unverbindliche Erstberatung in Anspruch!