Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden gemäß der Lohnentwicklung turnusgemäß angepasst und jährlich mittels Verordnung festgelegt. Nun liegen die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 vor.
Beachten Sie: Das Jahr 2024 ist das letzte Jahr mit unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in den neuen und alten Bundesländern. Ab 2025 gelten einheitliche Werte.
Nachfolgend sind wichtige Rechengrößen auszugsweise aufgeführt:
Quelle: BMAS, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025
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