Anfang des Jahres laufen in vielen Unternehmen alljährliche Mitarbeiter- und Gehaltsgespräche an. Eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie kann zwar nicht mehr gewährt werden, Spielraum bei einer Lohnerhöhung gibt es aber.
Unter Ziffer 5b) der FAQ des Bundesministeriums der Finanzen zur Inflationsausgleichsprämie wird dargelegt, dass es für die Steuerfreiheit auch unschädlich sei, wenn die Inflationsausgleichsprämie im Zusammenhang bzw. in Kombination mit einer dauerhaften Lohnerhöhung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wurde. Im zugehörigen Beispiel sei dies nochmals für den Fall dargestellt, dass im Monat nach Zahlung einer IAP eine – der Höhe nach gleiche – Gehaltserhöhung gezahlt wird, die ebenfalls mit Inflationsgesichtspunkten begründet wird.
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